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Eine bevorstehende Geburt stellt für werdende Eltern vieles auf den Kopf. Frühzeitig bedarf es einer guten Organisation und Planung, da sich berufliche Veränderungen bereits während der Schwangerschaft ergeben können. Gemäß Mutterschutzgesetz unterliegen werdende berufstätige Mütter einem gesetzlichen Schutz bezüglich bestimmter Einsatzgebiete und –zeiten. Daher ist eine Weiterarbeit bis zur Geburt bzw. bis zur gesetzlichen Schutzfrist nicht immer möglich, was in der beruflichen Organisation bedacht werden sollte und Absprachen mit Kollegen und Arbeitgebern erfordert. Doch vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes müssen sich Eltern der Herausforderung stellen, Beruf und Familie zu vereinen. Der Staat unterstützt Mütter und Väter dabei rechtlich und finanziell – mit den seit Juli 2015 in Kraft getretenen Neuerungen der Elternzeit und des Elterngeldes stärker als je zuvor. Im Modell der modernen Familie können sich Männer zunehmend mehr in ihrer Rolle als Vater verwirklichen, Frauen neben ihrer Mutterrolle auch beruflich. Beide Elternteile können zur Kinderbetreuung jeweils bis zu drei Jahre von der Arbeit freigestellt werden. In dieser sogenannten Elternzeit unterliegen sie einem Kündigungsschutz. Als Lohnersatzleistung kann Elterngeld für maximal die ersten 28 Lebensmonate des Kindes beantragt werden, das einkommensabhängig gezahlt wird und auch bei Erwerbslosigkeit einen monatlichen Sockelbetrag vorsieht. Die Reformierungen in der Familienpolitik unterstützen einen frühzeitigen Wiedereinstieg in das Berufsleben in Form höherer monatlicher Elterngeldbeträge und zusätzlicher Elterngeldmonate, wenn bereits in der Elternzeit wieder stundenweise gearbeitet wird. Wer Familie und Beruf vereint, genießt zudem steuerliche Vorteile. Auch Alleinerziehenden soll eine Erwerbstätigkeit neben der Kinderbetreuung möglich gemacht werden: sie erhalten eine spezielle staatliche Unterstützung in Form finanzieller, steuerlicher und teils materieller Mittel. Der berufliche Wiedereinstieg verlangt Eltern ein gewisses Talent für gute Organisation ab. Frühzeitig sollten sich Gedanken über die Sicherstellung der Kinderbetreuung gemacht werden, um Job und Familie gut aufeinander abzustimmen. Zudem können Eltern mit Arbeitnehmertätigkeit auch hier gesetzliche Ansprüche geltend machen, etwa in Form eines Teilzeitanspruches oder kindbedingter Krankentage. Um das Familienleben mit dem Berufsalltag zu vereinen, werden zukünftige Eltern also vor eine Vielzahl organisatorischer Aufgaben gestellt – und das bereits während der Schwangerschaft. Teil- oder Vollzeit, Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit, Hartz IV, gemeinsame Kinderbetreuung oder Alleinerziehung können zu individuell unterschiedlichen gesetzlichen Ansprüchen führen. Einen umfassenden Überblick gibt das kostenlose E-Book „Familie und Beruf“ mit Informationen und Rechenbeispielen zur Elternzeit, Elterngeld um vielem mehr, was mit Beginn der neuen Lebenssituation zu bedenken, planen und organisieren ist
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